Positionspapier zum Referentenentwurf des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes 30.05.2023

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Positionspapier zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz 2022/2023

An die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder
des Deutschen Bundestages

Platz d. Republik 1

10557 Berlin


Neufassung des derzeitigen TransSexuellenGesetzes (TSG)

Einbeziehung der Vereinigung TransSexuelle Menschen (VTSM) e.V.


Melle, den 24.06.2022


Die VTSM e.V. ist die Interessenvertretung originär transsexueller Menschen (Neuro-Genitales-Syndrom=NGS).

Das seinerzeitige TSG wurde in den 70-er Jahren unter aktiver Beteiligung von Mitgliedern der VTSM e.V. initiiert1, und war dementsprechend ausgerichtet auf den grundlegenden Bedarf von Menschen, die eine körper-genitale Geschlechtsangleichung (GaOP) anstreben und durchführen lassen, um geschlechtliche Stimmigkeit als Mann oder Frau zu erreichen, und die eine dementsprechende Namens- und Personenstandänderung benötigen, um auch rechtlich konsequent als „Mann“ oder als „Frau“ leben zu können.

 

Leitende Mitglieder der VTSM e.V. bieten seit 2013 vielfältige Angebote für eine ergebnisoffene Beratung und Leitung von Selbsthilfegruppen für Menschen mit einer geschlechtlichen Problematik, wobei seit jeher eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit besteht, insbesondere mit einschlägig erfahrenen Psychotherapeuten. So gehört Prof. Dr. med. Wolfgang Weig 20152 zu den Gründungsmitgliedern der inzwischen als gemeinnützig3 anerkannten VTSM e.V., und dieser ist uns auch im inzwischen eingetretenen Ruhestand weiterhin aktiv verbunden.

Weitere psychotherapeutische Behandler sind der VTSM e.V. als Mitglied beigetreten, bzw. stehen in regelmäßigem Austausch mit uns.

 

Das von der Techniker Krankenkasse geförderte Projekt „Netzwerk TransSexuelle Gesundheit4 ermöglichte uns die Schaffung eines Medizinisch-Wissenschaftlichen Beirats, das dem regelmäßigen Austausch zu einer besseren ganzheitlich-medizinischen Versorgung dient; Grundlage hierfür ist die Zusammenarbeit mit einschlägig behandelnden Psychotherapeuten, Endokrinologen, sowie Urogenital- und plastischen Chirurgen, wobei unser Netzwerk auch den intra- und interdisziplinären wissenschaftlichen Austausch sowie benötigte Forschung anstrebt, und hierfür über eine entsprechend einschlägige und zugangsbeschränkte Homepage5 verfügt.


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat 2016 und 2017 zu mehreren Fachgesprächen zum Thema „Geschlecht im Recht: gesetzliche Regelungsbedarfe zur Anerkennung und zum Schutz von geschlechtlicher Vielfalt“ eingeladen, und auch die VTSM e.V. um Kommentierung der beiden Gutachten, eines von der Humboldt-Universität, und ein zweites vom Deutschen Institut für Menschenrechte gebeten; dies ist in schriftlicher Form erfolgt6, und Frank Gommert, als geschäftsführender Vorstand von der VTSM e.V. hat auf der vom BMFSFJ einberufenen Veranstaltung am 16.02.2017 persönlich kommentiert7.

Zudem fand in 2019 eine Beratung im Justiz- und Innenministerium statt, zu einem Referentenentwurf für eine Alternative des TSG, an der Herr Gommert die VTSM e.V. ebenfalls vertrat, und anläßlich derer wir zudem schriftlich Stellung genommen haben8.


In unserem Positionspapier, das wir Ihnen heute zusenden, gehen wir auf verschiedene Aspekte zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz von Geschlecht ein, die wir für berücksichtigenswert erachten, sowie auf bestehende Notwendigkeiten im Zusammenhang mit einer Neu-Gestaltung des derzeitigen TransSexuellenGesetz (TSG).


Ausgehend von den Mängeln, die wir konstruktiv-kritisch an der aktuell gültigen Gesetzeslage des TSG benennen und hinterfragen, thematisieren wir grundlegend eine Definition für Geschlecht.

Daran schließen sich Überlegungen zur gesellschaftlichen und rechtlichen Bedeutung von Geschlechtsbezeichnungen an, die u.a. den Aspekt von Zeugungs- und Gebärfähigkeit vertiefen.

Entscheidend für die interpersonelle Wahrnehmung des Geschlechts ist das Erscheinungsbild (Phänotypus) eines Menschen, und im Zusammenhang damit werden Unterschiede zwischen transsexuellen Menschen (NGS) und Trans*-Menschen expliziert.


Die aktuelle Gutachtenpraxis und die Erfordernis einer Neuausrichtung werden anschließend ausgeführt, sowohl für die psychotherapeutische Begleittherapie, als auch für das Vorgehen im Bereich der Abklärung medizinischer Versorgungsmaßnahmen durch Endokrinologen und Fachchirurgen.


Zu den besonderen Schutzbedarfen und zur Schutzbedürftigkeit einzelner Geschlechts-Gegebenheiten wird des weiteren ausgeführt; die Befassung mit dieser Thematik ist eng verknüpft mit der Frage, ob, und inwieweit Geschlechtszugehörigkeit auf rechtlicher Ebene selbst bestimmbar sein kann.


Abschließend haben wir konkrete Lösungsmöglichkeiten zusammengestellt, die aus unserer Sicht berücksichtigt und umgesetzt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen,

für die Vereinigung-TransSexuelle-Menschen e.V.
Frank Gommert
geschäftsführender Vorstand



Quellenangaben:

Zu *1 : http://www.transsexuelle-gesundheit.de/fileadmin/Dokumente/Anf%C3%A4nge_TSG.pd

Zu *2 : http://www.transsexuellev.de/index.php?id=108 → Hinweis weit unten

Zu *3 : http://www.transsexuellev.de/index.php?id=21 → Hinweis: weit unten

Zu *4 : http://transsexuelle-gesundheit.de/

Zu *5 : http://forum.transsexuelle-gesundheit.de/

Zu *6: http://www.transsexuellev.de/fileadmin/Dokumente/Gutachten_TSG_Kommentar__schriftlich_.pdf

Zu *7: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/117646/1c52cd7cd5ada80291d452a3e6bcc044/imag-band-9-gesetzliche-handlungsbedarfe-data.pdf Seite 32 – 34

Zu *8: Stellungnahme: http://www.transsexuellev.de/fileadmin/user_upload/Antwort_Referentenentwurf_BMI_Ausschuss-Sitzung26112018-.pdf

 

Zum Positionspapier:

http://www.shg-dazwischen.de/fileadmin/Dokumente/Positionspapier_zu_Umgestaltung_des_TSG_VTSMeV_Juni2022.pdf

 

 


Wider die Unsichtbarmachung von Transsexualität (NGS)

Der nachfolgende Beitrag versteht sich als STREITSCHRIFT gegen die
bewußte und/oder unbewußte MENSCHENRECHTS-VERLETZUNG, die originär
transsexuelle Menschen (NGS) schon historisch gesehen, aber leider
auch heutzutage in bezeichnend dreister und perfide praktizierter
Weise erfahren mußten und müssen.

Wir als Vereinigung TransSexueller Menschen (VTSM) e.V. legen dagegen
unseren ausdrücklichen Protest ein, und FORDERN:

    * Die unverzügliche Beseitigung des eklatanten Unrechts durch die
bislang praktizierte Entmündigung Transsexueller Menschen (NGS),
denen im Gegensatz zu allen anderen Menschen IHR GESCHLECHTS-WISSEN
Abgesprochen wird!

So müssen es sich selbst Menschen, die seit einigen Jahrzehnten im
geschlechtsstimmigen Körper leben, gefallen lassen,
medizinisch-therapeutisch als "GESCHLECHTS-DYSPHORISCH" eingeordnet
und schriftlich so "diagnostiziert" zu werden...
Handout-VTSM e.V.


VTSM Erklärungen

Hier sind unsere Erklärungen und offenen Briefe zu finden, die wir allgemein, zu besonderen Aktionen andere Vereine oder Organisationen sowie sonstigen gesellschafftlichen Ereignissen bzw Darstellungen abgeben.


Stellungnahme zum „Policy Paper zu Trans* Beratung“ des BVT*

Grundsätzlich unterstützen wir die Forderung zur finanziellen und gesellschaftspolitischen Unterstützung von Beratungsangeboten; das Beratungsangebot muss dabei aber unerlässlich für alle Menschen mit einer geschlechtlichen Variation entsprechend kompetente und fachkundige Beratung bieten, unabhängig davon ob diese ausschließlich einen (psychosozialen) Genderbezug hat, oder sowohl als auch oder ausschließlich einen Körpergeschlechtsbezug hat!

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Offener Brief an die Landes-Antidiskriminierungs-Stelle-Berlin!
Wir möchten an dieser Stelle auf eine Veranstaltung bezugnehmend die aktuelle politische Unsichtbarmachung eines Phänomenes und der Menschen welche von diesem Phänomen betroffen sind protestierend Hinweisen. Am 25.10.2017 fand die Fachveranstaltung der Landes-Antidiskriminierungs-Stelle-Berlin statt, mit dem Titel: "Lebensrealitäten transgeschlechtlicher Menschen 1945-1980".
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Offener Brief an die DGfS,
hiermit Informieren wir Sie darüber, dass die Vereinigung-TransSexuelle-Menschen e.V. (VTSM) die Übernahme/Übertragung des amerikanischen DSM V auf unsere Gegebenheiten in Deutschland grundsätzlich und mit aller Entschiedenheit ablehnt! Angesichts des Inkrafttretens des neuen ICD 11, bei dem Transsexualität aus der Liste der psychischen Krankheiten herausgenommen, und nunmehr unter (gesunden) Geschlechts-Varianten geführt werden soll, halten wir es für einen Anachronismus, wenn Sie das Programm "Gender Dysphorie" als neue Leitlinie in Deutschland zur "Behandlung" von transsexuellen Menschen (NGS) zwingend vorschreiben und installieren wollen.
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Erklärung über die Phänomen-gegebene Unmöglichkeit einer gemeinsamen Interessenvertretung klassisch transsexueller Menschen (NGS) einerseits und jedweder Gender-Betroffener, seien es Transgender oder sonstige Trans*Menschen andererseits, durch LGBT*/Trans*-Lobbyorganisationen.
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